Wir gehen davon aus, dass die givve® Card eine 44-Euro-Sachbezugskarte ist, die für Sachbezüge nach § 8 Abs. 2 S. 1 EStG erfolgreich eingesetzt werden kann. Hier erfahren Sie mehr zur aktuellen Diskussion.
Der steuerfreie Sachbezug ist für alle Mitarbeiter umsetzbar, auch für Minijobber, Auszubildende und 450 Euro Kräfte.
- Zusätzlich zum Obstkorb, Kaffee und Co.
Der monatliche Sachlohn von 44 Euro kann auch zusätzlich zu einem Obstkorb oder ähnlichem gewährt werden. Sogenannte Aufmerksamkeiten wie Getränke und Genussmittel (Kaffee, Wasser, Gebäck, Obst) gelten als Sachmittel und fallen nicht unter den steuerpflichtigen Arbeitslohn.
Die rechtliche Freigrenze von 44 Euro darf nicht überschritten werden, sonst wird der gesamte Betrag steuerpflichtig.
Der Sachbezug muss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden. Eine Umwandlung ist seit 2020 nicht mehr möglich.