Das E-Geld wird auf Sicherungskonten (Safeguarding Account) bei einer unabhängigen Bank, in unserem Falle bei der Crédit Mutuel Arkéa, eingelagert. Das auf einem Sicherungskonto eingelagerte Guthaben zählt nicht zur Insolvenzmasse, da mit E-Geld lediglich drei Aktionen getätigt werden können:
- E-Geld Guthaben auf ein Sicherungskonto einzahlen.
- E-Geld Guthaben wieder zurück an den jeweiligen Kunden überweisen.
- E-Geld Guthaben für das Bezahlen mit einem Zahlungsinstrument (Karte bzw. givve® Card) bereitstellen.