Sie suchen das optimale Instrument zur Mitarbeiterincentivierung? Möglichst einfach umzusetzen und flexibel einsetzbar? Dann ist die givve® Card der perfekte Benefit für Ihr Unternehmen.
Die givve® Card ist für den steuerfreien Sachbezug anerkannt und wurde im April 2021 durch ein BMF-Schreiben und die darin enthaltene Nichtbeanstandungsregelung bestätigt.
Die Karte ist deutschlandweit überall einsetzbar - für Zahlungen vor Ort und online. Kartennutzer genießen dabei die größtmögliche Auswahl, so ist für jeden das Passende dabei.
Die Verwaltung ist ressourcenschonend und denkbar einfach. Kartenbestellungen und Aufladungen können Sie mit wenigen Klicks über das Online Portal vornehmen.
Durch Innovation und technologischen Fortschritt bieten wir ein sicheres Fintech Produkt an, welches stetig weiterentwickelt wird und flexibel anpassbar ist. Die givve® Card kann für verschiedene Sachbezüge und Sachzuwendungen (z.B. 44 €, Geburtstagsgeschenk oder Internetpauschale) und Prämien zur B2B Incentivierung verwendet werden.
Die givve® Card können Sie auf Ihr firmeneigenes Design anpassen. Eine ständige Kontrolle in der Produktion sichert bestmögliche Qualität. Die Prepaid Karten sind wiederaufladbar und werden über mehrere Jahre genutzt. Selbst bei Produkt Weiterentwicklungen lässt sich die givve® Card digital anpassen ohne, dass sie ausgetauscht werden muss.
Mit einem regelmäßigen Benefit können Sie langfristig die Motivation und Bindung Ihrer Mitarbeiter steigern. Wer motiviert ist, erbringt bessere Leistungen, ist effizienter und hat eine höhere Loyalität Ihrem Unternehmen gegenüber. So lassen sich dauerhaft Kosten einsparen und allgemein ein angenehmes und effizientes Arbeitsklima schaffen.
Bestellung und Einrichtung sind denkbar einfach. Möchten Sie den 44 € Sachbezug oder andere Sachzuwendungen in Ihrem Unternehmen einführen? Dann nutzen Sie das fortschrittlichste Produkt am Markt - die givve® Card ist der perfekte Benefit für Ihr Unternehmen.
Bitte beachten: Wir dürfen keine Rechts- oder Steuerberatung erbringen. Die hier erhaltenen Informationen sind als allgemeine Informationen zu unseren Produkten, givve® Card und givve® Lunch, zu verstehen. Wir bitten Sie, die für Ihre Fragestellungen relevanten Details aus steuerlicher und rechtlicher Sicht von Ihrem Steuer- bzw. Rechtsberater eingehend prüfen zu lassen, um den für Sie bestmögliche Einsatz unserer Produkte sicherzustellen. Wir übernehmen keine Haftung.