Sachbezüge sind Einnahmen, die nicht in Geld bestehen, zum Beispiel Waren und Dienstleistungen, die der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern als Gehaltsnebenleistung anbietet, sogenannte Benefits. Hierunter fallen auch geldwerte Vorteile zu Gunsten des Empfängers.
Einnahmen sind generell alle Güter, die nach § 8 EStG in Geld oder Geldwert bestehen. Der Wert eines Sachbezugs gehört demnach zum steuerpflichtigen Arbeitslohn eines Arbeitnehmers. Bis zu einer Freigrenze von 44 Euro im Monat wird der Sachbezug allerdings nicht zum Arbeitslohn dazu gerechnet.
Beim Sachbezug für Mitarbeiter wird unterscheiden zwischen Sachleistungen die lediglich steuerbegünstigt sind, z.B. ein Dienstwagen und solchen, die komplett steuerfrei sind, sogenannte steuerfreien Sachbezüge.