Vereine
Können Vereine den Sachbezug nach § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG nutzen?
Ja, alle angestellten Mitarbeiter Ihres Vereins können den steuerfreien Sachbezug nutzen. Hierzu zählen auch hauptamtliche Vorstandsmitglieder sowie alle anderen angestellten Funktionäre. Ehrenamtliche Kräfte sowie einfache Mitglieder ohne Anstellungsverhältnis sind hiervon leider ausgenommen.