Guthaben der givve® Cards wieder verfügbar!

Alle Funktionen der givve® Cards sind wieder möglich. Das betrifft u.a. Aufladungen, Entladungen und Zahlungen im Mastercard Netzwerk.

givve Card Modul 44

Die FCA (Financial Conduct Authority, Finanzaufsichtsbehörde des Vereinigten Königreichs) hat offiziell bestätigt, dass die Zahlungsdienste der WDCS zum 30.06.2020 um 00.01 Uhr wieder aufgenommen wurden, wodurch alle Funktionen der givve® Cards wieder möglich sind.

 

Kundengeldsicherung: Darum waren die Kartenguthaben gesperrt

Die Financial Conduct Authority (FCA, Finanzaufsichtsbehörde des Vereinigten Königreichs) hatte der Wirecard Card Solutions Ltd. (WDCS) am 26.06.2020 auferlegt ohne Zustimmung der FCA kein E-Geld mehr auszugeben und keine Zahlungsdienste mehr auszuführen. Aufgrund dieser Anordnungen war temporär kein Zugriff auf Kundengelder möglich. Die von der FCA getroffenen Maßnahmen, dienten dazu, die Einhaltung der Anforderungen an die Kundengeldsicherung zu prüfen. Diese Prüfung wurde am Abend des 29. Juni 2020 von der FCA erfolgreich abgeschlossen.

Die sichere Einlagerung von Kundengeldern (bzw. Ihres Kartenguthabens) auf einem Safeguarding Account (Sammeltreuhandkonto) hat sich bewiesen und den Belastungen der letzten Tage erfolgreich stand gehalten. Das britische Aufsichtsrecht zum Schutz der Kundengelder (auch vor einer etwaigen Insolvenz der WDCS) entsprechend den britischen E-Money-Regulations hat erfolgreich gegriffen.

Danke für Ihr Vertrauen!

Wir bedanken uns bei Ihnen für Ihr Vertrauen sowie Ihre Geduld und entschuldigen uns für die kurzzeitig entstandenen Einschränkungen in der Nutzung der givve® Cards. 

 

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FCA Statement

Am 29. Juni 2020 hat die FCA offiziell bekannt gegeben, dass es der WDCS wieder erlaubt ist E-Geld auszugeben und Zahlungsdienste durchzuführen. Die Einschränkungen wurden am 30. Juni 2020 um 00.01 Uhr aufgehoben. Zahlungen der WDCS an andere Unternehmen innerhalb des Wirecard Konzerns sind nicht gestattet. Die FCA hat in diesem Zusammenhang auf ihrer Webseite eine Stellungnahme veröffentlicht, in der der folgende Passus enthalten ist:

“On 29 June 2020, the FCA provided written consent to allow Wirecard to resume issuing e-money and providing payment services. The restriction on activities will lift at 00.01 on 30 June 2020.”

“The Authority has provided Wirecard with written consent to make payments in the ordinary course of business. Payments to other companies in the Wirecard group are not permitted unless made in consideration for services provided or as reimbursement for sums paid on Wirecard’s behalf.”

 

In Hinblick auf die Sicherheit der Kundengelder erklärte die FCA am 08.07.2020 in einer E-Mail, dass angemessene Sicherungsvorkehrungen, welche den regulatorischen Anforderungen entsprechen, eine Bedingung für die fortlaufende Zulassung von WDCS durch die FCA sind, um die Sicherheit der Kunden zu gewährleisten:

"Adequate safeguarding arrangements which are compliant with the regulatory requirements are a condition of Wirecard’s (WDCS) ongoing FCA authorisation to ensure consumers are safe.“

 

 

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WDCS Statement

Die WDCS hat nach intensiver Zusammenarbeit mit der FCA die Zustimmung erhalten, den Betrieb für Zahlungsdienstleistungen wieder aufzunehmen. Das ist möglich, da die FCA überzeugt ist, dass die WDCS nach Maßgabe des britischen Aufsichtsrechts den Schutz der Kundengelder, also Ihres Guthabens, entsprechend den britischen E-Money-Regulations gewährleisten kann (auch vor einer etwaigen Insolvenz der WDCS). 


Die E-Mail der WDCS vom 29.06.2020 enthält hierzu den folgenden Passus:

“Wirecard Card Solutions Limited (WDCS) is pleased to report that, following intensive work undertaken in conjunction with the Financial Conduct Authority (FCA), it has now received consent to resume its operations as the FCA is satisfied that client money is safe. Certain restrictions remain in place (full details of which can be found on the FCA Register) but as of 30 June 2020 WDCS is again permitted to issue e-money and provide payment services. WDCS will continue working closely with the FCA to have these remaining restrictions lifted as soon as possible.  We apologise for the inconvenience to our valued customers and partners that the temporary suspension caused. We have been working to restore the ability to accept transactions on behalf of our merchants for all payment methods and expect to resume settlement activity to merchants with 30 June”

 

Wie geht es jetzt weiter?

Wir werden unsere Gespräche mit anderen E-Geld Emittenten weiter fortführen. In kürzester Zeit haben wir bereits Verhandlungen mit 5 anderen E-Geld Emittenten gestartet, die jeweils vielversprechend verlaufen sind. Unser Ziel ist es, unseren Kunden mittelfristig einen E-Geld Emittenten zu präsentieren, der unserem Anspruch an technologischer Leistungsfähigkeit und schneller Umstellung des gesamten givve® Kartenprogramms gerecht wird. 

Vielen Dank, dass Sie uns in dieser angespannten Situation vertraut haben.

Wir werden auch weiterhin laufend transparent kommunizieren, damit Sie immer über die neuesten Entwicklungen auf dem Laufenden bleiben.

 

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Stimmen aus der Presse

Handelsblatt, 30. Juni 2020: “Nach Wirecard-Beschränkungen: Prepaidkarten von Givve funktionieren wieder”

“Mehrere Tage lang bekamen auch Nutzer von Prepaid-Karten des deutschen Finanz-Start-ups Givve die Folgen der Wirecard-Pleite zu spüren. Sie konnten mit den Karten nicht mehr bezahlen. In der Nacht zum Dienstag aber hob die britische Finanzaufsicht (FCA) die Beschränkungen für die Wirecard-Tochter Wirecard Card Solutions (WDCS) auf – wodurch die Karten wieder funktionieren.”

“Givve-Geschäftsführer Patrick Löffler sagte dem Handelsblatt am Dienstagmorgen: „Verbraucher können wieder bezahlen, und Unternehmen die Karte wieder aufladen.“ Zuvor waren laut Löffler rund 450.000 Arbeitnehmer davon betroffen, dass die Givve-Karten nicht mehr funktionierten.”

Quelle: www.handelsblatt.de

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FAQ Ladeaufträge

Sie sind direkter givve® Kunde und haben Ihren Auftrag nicht storniert.

Wenn Sie weiterhin Ihre givve® Cards beladen möchten, sind keine weiteren Handlungen nötig. Ladedaueraufträge werden wie gewohnt ausgeführt und sie können die Karten jederzeit im givve® Card Business Portal beladen. 

 

Sie sind direkter givve® Kunde, haben Ihren Ladeauftrag storniert und bereits eine Stornorechnung erhalten.

Sollten Sie bereits eine Stornorechnung über Ihren Auftrag erhalten haben und möchten, dass der Ladeauftrag dennoch ausgeführt wird, müssen Sie einen neuen Ladeauftrag einreichen.

 

Sie sind direkter givve® Kunde, haben Ihren Ladeauftrag storniert und noch keine Stornorechnung erhalten.

Sollten Sie Ihren Auftrag storniert haben und noch keine Stornorechnung erhalten haben, bedeutet das, dass wir diesen noch nicht verarbeiten konnten. Wir werden Sie schnellstmöglich kontaktieren, um zu erfragen, ob die Stornierung in Anbetracht der wieder erteilten Erlaubnis für Zahlungsdienstleistungen der WDCS noch durchgeführt werden soll oder der Ladeauftrag wie gewohnt ausgeführt werden soll.

 

Sie sind Kunde einer unserer Partner und haben Ihren Ladeauftrag storniert. 

Sollte dies der Fall sein, setzen Sie sich bitte mit Ihrem Ansprechpartner in Verbindung. Wenn seitens givve® bereits eine Stornorechnung an den Partner verschickt wurde, muss der Auftrag neu eingereicht werden, wenn nicht werden wir Sie kontaktieren, um die Stornierung zu bestätigen oder aufzuheben.

 

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FAQ Kartenbestellungen

Sie sind direkter givve® Kunde und haben Ihre Kartenbestellung nicht storniert.

Wenn Sie weiterhin die givve® Cards bestellen möchten, sind keine weiteren Handlungen nötig. Kartenbestellungen werden wie gewohnt bearbeitet.

 

Sie sind direkter givve® Bestandskunde, haben Ihre Kartenbestellung storniert und bereits eine Stornorechnung erhalten.

Sollten Sie bereits eine Stornorechnung über Ihre Bestellung erhalten haben, möchten die Stornierung jetzt aber rückgängig machen, muss die Kartenbestellung nochmal neu eingereicht werden. Entweder per Mail an office@givve.com oder direkt über das givve® Card Business Portal

 

Sie sind direkter givve® Bestandskunde, haben Ihre Kartenbestellung storniert und noch keine Stornorechnung erhalten.

Sollten Sie Ihre Bestellung storniert haben und noch keine Stornorechnung erhalten haben bedeutet das, dass wir diese noch nicht verarbeiten konnten. Wir werden Sie schnellstmöglich kontaktieren, um zu erfragen, ob die Stornierung durchgeführt oder die Bestellung ausgeführt werden soll. 

 

Sie sind givve® Neukunde, haben Ihre Kartenbestellung widerrufen und eine Stornobestätigung bekommen.

Sollten Sie Ihre Bestellung bereits an uns gesendet haben und eine Stornobestätigung bekommen haben, ist die Bestellung bereits storniert. Möchten Sie die Stornierung rückgängig machen kontaktieren Sie uns bitte per Mail unter office@givve.com.

 

Sie sind givve® Neukunde, haben Ihre Kartenbestellung widerrufen und noch keine Stornobestätigung bekommen.

Sollten Sie Ihre Bestellung storniert haben und noch keine Stornobestätigung von givve® bekommen haben bedeutet das, dass wir diese noch nicht verarbeiten konnten. Wir werden Sie schnellstmöglich kontaktieren und erfragen, ob die Stornierung durchgeführt oder die Bestellung wie gewohnt verarbeitet werden soll.

 

Sie sind Kunde einer unserer Partner und haben Ihre Kartenbestellung storniert. 

Sollte dies der Fall sein, setzen Sie sich bitte mit Ihrem Ansprechpartner in Verbindung. Wenn seitens givve® bereits eine Stornorechnung an den Partner verschickt wurde, muss die Bestellung neu eingereicht werden, wenn nicht werden wir Sie kontaktieren, um die Stornierung zu bestätigen oder aufzuheben.

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FAQ Guthaben

Sie haben in den letzten Tagen Guthaben aufgeladen (bis einschließlich heute, 30. Juni 2020), das Guthaben ist aber noch nicht auf der Karte aufgeladen worden.

Wir arbeiten mit höchster Priorität daran, alle Ladeaufträge, die für Juni eingegangen sind, auszuführen. Es kann aber noch einige Zeit in Anspruch nehmen, bis diese ausgeführt werden können. Eingereichte Ladeaufträge wurden nicht gestoppt oder gelöscht, sie sind aktuell von unserem Zahlungsprozessor der GPS (Global Processing Services Ltd.) geblockt, sobald freigegeben, werden diese durchgeführt. Leider können wir zum aktuellen Zeitpunkt keine Garantie geben, ob diese noch im Juni geltend gemacht werden können. Dies würde bedeuten, dass der Zufluss des Sachbezug für Juni nicht in allen Fällen gewährleistet werden kann.

 

Im Guthabenportal erscheinen Karten noch als deaktiviert.

Es kann sein, dass im Guthabenportal einige Karten aus technischen Gründen noch immer als “deaktiviert” angezeigt werden. Die Karten sind aber bereits wieder voll funktionsfähig.

 

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FAQ SEPA Mandate

Wenn Sie in den letzten Tagen das SEPA Mandat zurückgezogen haben und dieses wieder bestätigen möchten, wenden Sie sich bitte per Mail an office@givve.com. Wir werden uns schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzen.