Sicherheit

Für givve® steht Sicherheit an erster Stelle, um unseren Geschäftskunden und allen Nutzern unserer Produkte eine sichere Anwendung zu gewährleisten. Dafür arbeiten wir mit ausgewählten Partnern zusammen und nutzen fortschrittliche Technologien.

givve Card Abbildung
givve Partner

Starke Partner

Die givve® Card wird vom „Issuer“ PayrNet herausgegeben. Die Karte nutzt das Zahlungsnetzwerk von Mastercard®, jedoch nicht das gesamte Akzeptanznetzwerk, sie kann nur innerhalb Deutschlands eingesetzt werden. Das Netzwerk ist technisch stark eingeschränkt und schließt einzelne Akzeptanzpartner oder auch ganze Kategorien aus, um den rechtlichen Anforderungen zu entsprechen. PayrNet nutzt als technischen Dienstleister Global Processing Services Ltd. (GPS), ein für Mastercard® akkreditierter Prozessor mit einer weltweiten Expertise für PrePaid-Produkte. Die GPS sorgt zuverlässig dafür, dass mit den givve® Karten jederzeit im Mastercard Netzwerk bzw. der entsprechenden Kategorie gezahlt werden kann.

givve Logo grau
Mastercard Partnerlogo
GPS Partnerlogo
Partnerlogo VR Bank
Exceet Partnerlogo
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Die PL Gutscheinsysteme GmbH ist ein sogenannter E-Geld Agent nach § 2 Abs. 4 GwG. In Form der givve® Card sind wir im Vertrieb von E-Geld aktiv. Wir bieten das Produkt givve® Card in Kooperation mit einem E-Geld Institut an. Wir selbst (givve®) sind keine Bank und betreiben kein Einlagengeschäft.

givve®
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Mastercard ist eine der weltweit größten Gesellschaften für Zahlungskarten. Mastercard stellt das Netzwerk für den Zahlungsverkehr zur Verfügung.

Mastercard
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UAB PayrNet ist ein E-Geld Institut, welches in dieser Funktion E-Geld emittiert (ausgibt). PayrNet steht unter Aufsicht der Bank of Lithuania als Finanzaufsichtsbehörde der Republik Litauen. Die Bank of Lithuania ist das Pendant zur BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) in Deutschland. Sowohl die Bank of Lithuania als auch die BaFin übernehmen grundsätzlich die Leitlinien der EBA (Europäische Bankenaufsichtsbehörde) und setzen diese auf nationaler Ebene um. Somit gelten für UAB PayrNet alle EU-weiten Standards und Richtlinien.

PayrNet
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Arkéa ist ein international agierendes Finanzunternehmen aus Frankreich. Die PayrNet (Railsbank) besitzt ein sogenanntes Sammeltreuhandkonto bei Arkéa, auf dem die E-Geld Ladebeträge der givve® Cards sicher eingelagert werden. Die Ladebeträge sind somit vom eigenen Vermögen des Institutes getrennt. Auf dem Treuhandkonto sind die Beträge unserer Kunden vor Insolvenz aller beteiligten Partner (inkl. givve®, PayrNet und Arkéa) geschützt.

Crédit Mutuel Arkéa
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Global Processing Services Ltd. (GPS) ist ein für Mastercard® akkreditierter Prozessor mit einer weltweiten Expertise für PrePaid-Produkte. Ihre ausfallsichere Plattform steuert für Mastercard® alle Abläufe und Zahlungsprozesse sowie deren Kontrolle.

Global Processing Services Ltd. (GPS)
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Die VR-Bank Passau eG ist eine deutsche Genossenschaftsbank und die Hausbank von givve. Hier laufen alle finanziellen Transaktionen zusammen, egal ob Sie direkt an givve® gehen oder von givve® ausgehen.

VR Bank Passau
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Sicherheit und Qualität in der Produktion. Die in Deutschland ansässige Exceet Card Group AG ist Kartenproduzent für die givve® Card. Exceet ist ein auf Elektronik und Sicherheitssysteme spezialisiertes Technologieunternehmen. Exceet hat die offizielle Lizenz Kreditkarten, unter anderem die Mastercard, zu produzieren und macht das im Auftrag von givve® bzw. PayrNet. Diese Lizenz garantiert Ihnen, dass Ihre Karten unter strengsten Sicherheitsbestimmungen und –auflagen produziert werden.

Exceet Card Group

Sicherheitsaspekte

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Kundengeldsicherung​​​​​​​

Gemäß Electronic Money Regulations 2011 werden die Kundengelder auf Sicherungskonten verwahrt und sind somit vor Ansprüchen Dritter abgeschirmt. Alle Informationen dazu finden Sie hier:

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BaFin

Unsere Tätigkeit als E-Geld Agent für die UAB Payrnet wurde der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) durch die Bank of Lithuania (BOL) angezeigt und kann im Register der BOL hier eingesehen werden.

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Richtlinien

givve® agiert im Rahmen der gesetzlichen Grundlagen der Bundesrepublik Deutschland bzw. der Europäischen Union. Dazu gehören zum Beispiel das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) und das „Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten“, kurz auch GwG (Geldwäschegesetz) genannt. 

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Schulung

Alle Mitarbeiter von givve® werden bezüglich der geltenden Richtlinien und Grundsätze des Finanzdienstleistungssektors geschult und regelmäßig fortgebildet.

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Datenschutz

Der Schutz Ihrer Daten ist uns wichtig. Hierfür arbeiten wir mit einem externen Datenschutzbeauftragten zusammen. Genauere Informationen sowie die Datenschutzerklärung: für Besucher der Website finden Sie unter folgendem Link:

givve Vereinbarung

Karten-Vereinbarung

Der givve® Kunde überlässt die Karte zur Nutzung seinen Kartenhaltern. Der Kartenhalter ist dabei der wirtschaftlich Verfügungsberechtigte. Das Unternehmen lädt die Karte in eigener Verantwortung auf. Eine nachträgliche Kostenerstattung erfolgt nicht, denn der Kartennutzer kann nur über das vorhandene Guthaben verfügen. Die Kartennutzer verpflichten sich im Rahmen der Nutzungsbedingungen, bei einem Umtausch von Waren kein Bargeld vom jeweiligen Händler zu akzeptieren.

Intelligente Technik

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Zahlung mit der givve® Card

Deutschlandweit an allen Mastercard® Akzeptanzstellen (online oder vor Ort in den Geschäften) bargeldlos bezahlen. Sachbezugskarten müssen ab 2022 die Kriterien des § 2 Absatz 1 Nummer 10 ZAG erfüllen. Dafür kann die givve® Card schon heute auf eine sehr begrenzte Waren- oder Dienstleistungspalette eingestellt werden. Eine Verwendung durch Dritte ist technisch ausgeschlossen, weil beim Zahlungsvorgang eine PIN abgefragt wird.

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Login Benachrichtigung

Loggt sich der Karteninhaber erstmals mit einem neuen Endgerät im givve® Card Portal oder der givve® Card App ein, erhält er eine automatische Login Benachrichtigung an seine registrierte E-Mail Adresse mit dem Hinweis zum Login. Sollte es nicht der Karteninhaber sein, der sich eingeloggt hat, kann er sofort reagieren und den Login melden.

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Optimierte Sachbezugskarte

Die givve® Card ist als 44-Euro-Sachbezugskarte auf die Anforderungen nach § 8 Abs. 1 EStG optimiert. Die Sachbezugskarte verfügt über keine eigene IBAN und ist technisch eingeschränkt („controlled loop“). givve® betreibt ein Marktscreening (Monitoring des Karteneinsatzes), um Missbrauch zu unterbinden. Dabei schließt givve® einzelne Akzeptanzpartner oder auch ganze Kategorien aus. Die Karte ist ausschließlich bei deutschen Akzeptanzstellen und nur für Waren und Dienstleistungen einsetzbar. Weitere technische und rechtliche Einschränkungen sind unter anderem:

  • Keine Abhebung von Bargeld bei Geldautomaten oder Supermärkten
  • Keine Überweisung
  • Keine eigene Karten IBAN
  • Kein Erwerb von Fremdwährungen, Münzen und anderen Finanzprodukten
  • Keine Zahlung an Akzeptanzstellen außerhalb Deutschlands
  • Blockierte Kategorien von Akzeptanzstellen: 6010 (manual cash disbursements), 6011 (automated cash disbursements), 7995 (gambling), 6534 (money transfer)

Ausblick: Sachbezugskarten müssen ab 2022 die Kriterien des § 2 Absatz 1 Nummer 10 ZAG erfüllen. Dazu kann die givve® Card schon heute auf eine sehr begrenzte Waren- oder Dienstleistungspalette für den Einsatz als Sachbezugskarte eingestellt werden. An dieser und weiteren Produkt-Verbesserungen arbeiten wir.

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Steuerrechtliche Grundlagen

Modul 44

Sachbezug: § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG*

Modul 60

Aufmerksamkeiten: R 19.6, Abs. 1 LStR*

Modul E

Erholungsbeihilfe: § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 EStG*

Modul 50

Internetpauschale: § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 Satz 1 EStG*

Bonus und Loyalty

Sachzuwendungen: § 37b Abs. 1 EStG*

Interesse geweckt? Kontaktieren Sie uns!

givve® Infothek

Viele weitere interessante Artikel zu givve® und unseren Produkten finden Sie in der brandneuen Infothek.

*Bitte beachten: Wir dürfen keine Rechts- oder Steuerberatung erbringen. Die hier erhaltenen Informationen sind als allgemeine Informationen zu unserem Produkt, der givve® Card, zu verstehen. Wir bitten Sie, die für Ihre Fragestellungen relevanten Details aus steuerlicher und rechtlicher Sicht von Ihrem Steuer- bzw. Rechtsberater eingehend prüfen zu lassen, um den für Sie bestmögliche Einsatz unseres Produktes sicherzustellen. Wir übernehmen keine Haftung.