Steuerfreier Sachbezug

Alles wissenswerte zur Umsetzung von steuerfreien Sachbezügen. Wir erklären rechtliche Grundlagen, Details zur Versteuerung, die beliebtesten Formen von Benefits und Ihre Vorteile bei givve®.

Aktualisiert: Januar 2021

steuerfreier Sachbezug givve Card

Was sind Sachbezüge?

Sachbezüge sind Einnahmen, die nicht in Geld bestehen, zum Beispiel Waren und Dienstleistungen, die der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern als Gehaltsnebenleistung anbietet, sogenannte Benefits. Hierunter fallen auch geldwerte Vorteile zu Gunsten des Empfängers. 

Einnahmen sind generell alle Güter, die nach § 8 EStG in Geld oder Geldwert bestehen. Der Wert eines Sachbezugs gehört demnach zum steuerpflichtigen Arbeitslohn eines Arbeitnehmers. Bis zu einer Freigrenze von 44 Euro im Monat wird der Sachbezug allerdings nicht zum Arbeitslohn dazu gerechnet. 

Beim Sachbezug für Mitarbeiter wird unterscheiden zwischen Sachleistungen die lediglich steuerbegünstigt sind, z.B. ein Dienstwagen und solchen, die komplett steuerfrei sind, sogenannte steuerfreien Sachbezüge.

Beliebteste Formen des steuerfreien Sachbezugs

44 Euro Sachbezug

Die in Deutschland meist genutzte Form des steuerfreien Sachbezugs sind Warengutscheine und Geldkarten im Rahmen der 44 Euro Freigrenze.

Steuerfreie Sachgeschenke

Auch Steuerfreie Sachgeschenke zu persönlichen Anlässen werden gerne eingesetzt, hier gilt eine Freigrenze von 60 Euro

Weitere Sachbezüge

Gesundheitsförderung

Kommunikation & mobile Endgeräte

Verpflegungszuschuss & Ernährung

Fahrtkostenzuschuss & Mobilität

Kindergartenzuschuss

Weihnachtsgeschenke

Ok Ok symbol

Aktuelles zum steuerfreien Sachbezug 2021

Seit  2020 wird klar unterschieden zwischen Geldleistungen und Sachbezug. Die Freigrenze von 44 Euro bleibt jedoch unverändert. Für Gutscheine und Geldkarten als Sachbezug gelten nach ZAG § 2 Absatz 1 Nummer 10 folgende Voraussetzungen:

Der Einsatz der Zahlungsinstrumente...

  • ...muss auf das Inland der Bundesrepublik Deutschland beschränkt sein. Dies gilt sowohl für den stationären als auch für den online Handel.
  • ...muss innerhalb eines begrenzten Netzwerkes von Dienstleistern auf Grundlage einer vertraglichen Vereinbarung mit dem Herausgeber des Zahlungsinstrumentes erfolgen. 
  • ...ist ausschließlich für den Erwerb von Waren und Dienstleistungen möglich. Jegliche Möglichkeiten für einen Rück- oder Umtausch in Bar- oder Girogeld müssen ausgeschlossen sein.

Steuerfreier Sachbezug - 44 Euro Freigrenze

Belohnen Sie Ihre Mitarbeiter mit einem monatlichen Gehaltsextra von 44 Euro. Bis zur rechtlichen Freigrenze ist diese Form des 44 Euro Sachbezugs nach § 8 Abs. 2 S. 1 EStG komplett steuerfrei. So profitieren Arbeitnehmer von 528,00 Euro Netto mehr im Jahr. Auch die beliebten Tankgutscheine basieren auf dieser Regelung.

Steuerfreier Sachbezug - 44 Euro Freigrenze
Steuerfreie Sachgeschenke givve Card

Steuerfreie Sachgeschenke

Steuerfreie Sachgeschenke zu persönlichen Anlässen nach R 19.6, Abs. 1 LStR sind eine häufig genutzte Form von Sachzuwendungen. Für Sachgeschenke an Mitarbeiter gilt eine Freigrenze von 60 Euro. Darunter fallen z.B. Geburtstage, Hochzeiten oder die Geburt des eigenen Kindes.

Sachgeschenke mit dem givve® Card Modul 60. 

Belohnen Sie Ihre Mitarbeiter mit 44 € steuerfreiem Sachbezug oder Sachgeschenken zum persönlichen Anlass!

Weitere Beispiele zum steuerbegünstigtem bzw. steuerfreien Sachbezug für Arbeitnehmer

Im folgenden Abschnitt  finden Sie eine Übersicht aller gängigen und beliebten Sachbezüge für Arbeitnehmer. Wir erklären Ihnen, wie diese funktionieren und was es bei der Umsetzung zu beachten gibt. 

Gesundheitsförderung

  • Gesundheitsförderung nach § 3 Nr. 34 EStG  und § 20 und 20b SGB V zur Verminderung von Krankheitsrisiken und zur Förderung der Gesundheit im Allgemeinen, bis zu 600 € im Jahr. Hierbei können beispielsweise Kurse wie Yoga, Pilates, Rückenschulungen o.ä., die von der Krankenkasse als förderungswürdig eingestuft werden, bezuschusst werden. Auch das Schaffen von gesundheitsfördernden Rahmenbedingungen am Arbeitsplatz, beispielsweise durch höhenverstellbare Tische und ergonomische Bürostühle, fällt hierunter. Außerdem gehören Maßnahmen wie Bewegungsworkshops, Fachvorträge zur gesunden Ernährung oder Entspannungseinheiten zur steuerbegünstigten Gesundheitsförderung.
  • Erholungsbeihilfe als Zuschuss zu den Erholungskosten mit  25% Pauschalversteuerung nach § 40 Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 EStG

Kommunikation & mobile Endgeräte

Verpflegungszuschuss & Ernährung

  • Ein Essenszuschuss kann zum Beispiel über eine KantineRestaurantgutscheine oder eine digitale Essensmarke gewährt werden. Siehe R 8.1 Absatz 7 Nummer 4 der (LStR).
  • Für die Höhe der so genannten Zuschüsse zu arbeitstäglichen Mahlzeiten gelten amtliche Sachbezugswerte, Fest- und Zusammensetzung der Werte nach § 2 Abs. 1, 2 SvEV.
  • Beim Verpflegungszuschuss gibt es verschiedene Varianten zur Versteuerung
  • Zusätzlich sind Aufmerksamkeiten wie ein Obstkorb, Snacks und Heißgetränke möglich.

Fahrtkostenzuschuss & Mobilität

  • Fahrtkostenzuschuss kann für die Fahrt zwischen Arbeitsplatz und Privatwohnung gewährt werden, in der Regel mit 15% Pauschalversteuerung
  • Ein Jobticket für die Nutzung von öffentlichem Personennahverkehr (für private und berufliche Fahrten) kann komplett steuerfrei gewährt werden. 

Kindergartenzuschuss

  • Ein Kindergartenzuschuss vom Arbeitgeber für die Unterbringung und Betreuung von nicht schulpflichtigen Kindern in Kindergärten oder ähnlichen Einrichtungen ist nach § 3 Nr. 33 EStG steuerfrei. 

Weihnachtsgeschenke für Mitarbeiter

  • Im Rahmen von Betriebsfeiern, wie zum Beispiel einer Weihnachtsfeier ist es möglich den Mitarbeitern Geschenke im Rahmen des 110 Euro Freibetrags (§ 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1a EStG) für Betriebsveranstaltungen zu machen.
  • Hier ist also die Feier selbst die Grundlage für die Kostenübergabe. Dieser Freibetrag über 110 Euro gilt für bis zu zwei Veranstaltungen pro Jahr, z.B. Weihnachtsfeier und Sommerfest. 
  • Weihnachtsgeschenke für Mitarbeiter zählen nicht zu den steuerfreien Sachgeschenken zu persönlichen Anlässen nach R 19.6, Abs. 1 LStR. 

Steuerfreie Sachbezüge mit der givve® Card

Legal Legal symbol

Rechtliche Voraussetzungen steuerfreier Sachbezug

Wann ist Sachbezug steuerfrei? Hier lesen Sie alles zu den rechtlichen Grundlagen für die Auszahlung von steuerfreien Sachbezügen an Arbeitnehmer. Erfahren Sie, was Sie bei der Versteuerung von Sachbezügen beachten müssen. 

Was muss beachtet werden?

  • Der Sachbezug kann für alle Mitarbeiter eines Unternehmens eingesetzt werden, das gilt auch für Teilzeitkräfte, Auszubildende und Minijobber auf 450 Euro Basis.
  • Um den Grundsatz des Sachbezugs zu gewährleisten, muss ein Bargeldbezug ausgeschlossen sein. 
  • Der steuerfreie Sachbezug kann nur zusätzlich zum Arbeitslohn gewährt werden. Seit 2020 ist keine Gehaltsumwandlung mehr möglich.
  • Wenn die rechtliche Freigrenze (44 Euro pro Monat) überschritten wird, muss der gesamte Betrag versteuert werden. 
  • Es gilt das Zuflussprinzip, demnach muss nachgewiesen werden können, wann der Sachbezug geleistet wurde. Die 44 Euro müssen immer in dem Monat ausgezahlt werden für den sie bestimmt sind. Es ist nicht möglich Beträge zu sammeln und einmal im Jahr an die Mitarbeiter auszuzahlen.

Versteuerung von Sachbezügen

  • Wie funktioniert die Entgeltabrechnung, wenn Arbeitnehmer Sachbezüge erhalten?
  • Steuerfreie Sachbezüge für Arbeitnehmer müssen immer in der Lohnabrechnung festgehalten werden, selbst wenn die 44 Euro Freigrenze eingehalten wird.
  • Dabei müssen die Höhe der gezahlten Leistung sowie der Tag der Ausgabe dokumentiert werden.

Übersicht Ihrer Vorteile: Steuerfreie Sachbezüge mit givve®

Application area Application area symbol

Maßgeschneiderte Möglichkeiten

Mit dem Allrounder weiterhin Deutschlandweit an allen Mastercard® Akzeptanzstellen bargeldlos bezahlen. Oder für die Spezialisierung der Karte eine unserer Kategorien wählen.

Voucher Voucher symbol

givve® Gutscheinportal

Sofern nicht auf eine Kategorie spezialisiert, haben Kartennutzer Zugang zu unserem Gutscheinportal mit exklusiven Shopping Angeboten von OTTO, Zalando, IKEA uvw.

Spare Spare symbol

Steuervorteile

Alle Module der givve® Card sind für den Einsatz als Sachbezüge und Sachzuwendungen optimiert. Die givve® Cards können zusätzlich auf Kategorien spezialisiert werden. So sind Sie schon jetzt auf weitere Anforderungen vorbereitet.

Progressive Progressive symbol

Fortschrittlich

Alle Prozesse von der Implementierung bis zur Nutzung sind durchgehend digitalisiert und automatisiert.

Flexible Flexible symbol

Flexibel

Die Module sind frei wählbar und können kombiniert werden, passend für den jeweiligen Einsatzbereich.

givve® card givve® card symbol

Individualität

Personalisierbare Karte, mit der Möglichkeit das eigene Logo oder ein vollflächiges Kartendesign einzubringen.

Lassen Sie Ihre Mitarbeiter von einem Gehaltsextra profitieren und Sie von den Vorteile des Sachbezugs für Arbeitgeber

  • Mit dem steuerfreien Sachbezug sparen Sie Lohnnebenkosten.
  • Ihre Arbeitnehmer profitieren von einer gesteigerten Kaufkraft
  • Durch die Ausgabe von Sachbezügen können Sie als Unternehmen aktives Employer Branding betreiben und so die Attraktivität Ihrer Arbeitgebermarke verbessern.
  • Motivieren Sie Ihre Mitarbeiter durch regelmäßige Gehaltsextras und binden Sie sie ans Unternehmen. Auch neue Arbeitnehmer können Sie so anlocken. Dadurch wird die allgemeine Arbeitsleistung verbessert.

FAQ:

Was ist steuerfreier Sachbezug?
Steuerfreier Sachbezug besteht aus Einnahmen, die dem Arbeitnehmer zusätzlich zum Arbeitslohn gewährt werden. Hierbei gibt es verschiedene Möglichkeiten.

Was sind Sachbezüge für Arbeitnehmer?
Sachbezüge für Arbeitnehmer sind Einnahmen, die nicht in Geld bestehen. Es gibt verschiedene Möglichkeiten für Gehaltsnebenleistungen vom Arbeitgeber.

Wer bekommt den Sachbezug?
Der Sachbezug ist für Arbeitnehmer und kommt von dessen Arbeitgeber. Für die einzelnen Angestellten sind verschieden Auszahlungsvarianten möglich.

Was sind Sachbezüge in der Lohnabrechnung?
Wenn Sachbezüge in der Lohnabrechnung auftauchen sind das zusätzliche Leistungen des Arbeitgebers. Wann und in welcher Höhe sie gewährt werden ist von der rechtlichen Grundlage abhängig.

Bitte beachten: Wir dürfen keine Rechts- oder Steuerberatung erbringen. Die hier erhaltenen Informationen sind als allgemeine Informationen zu unseren Produkten, givve® Card und givve® Lunch, zu verstehen. Wir bitten Sie, die für Ihre Fragestellungen relevanten Details aus steuerlicher und rechtlicher Sicht von Ihrem Steuer- bzw. Rechtsberater eingehend prüfen zu lassen, um den für Sie bestmögliche Einsatz unserer Produkte sicherzustellen. Wir übernehmen keine Haftung.

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