Geldwerter Vorteil – alle Infos bei givve®

Der geldwerte Vorteil gilt als beliebte und häufig verwendete Möglichkeit zur Mitarbeitermotivation und Mitarbeiterbelohnung. Doch was genau versteht man darunter und wie können sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer davon profitieren?

Aktualisiert: März 2021

geldwerter Vorteil mit givve

Was ist der geldwerte Vorteil?

Sie sind daran interessiert, auch für Ihr Unternehmen und Ihre Mitarbeiter den geldwerten Vorteil zu nutzen? Wir haben für Sie alles Wissenswerte zur Versteuerung und Nutzung des geldwerten Vorteils zusammengefasst. Erfahren Sie jetzt, wie Ihr Unternehmen optimal vom geldwerten Vorteil profitieren kann!

Geldwerter Vorteil Definition

Unter dem geldwerten Vorteil versteht man eine zusätzliche Form der Vergütung für Mitarbeiter. Dabei handelt es sich um eine Ergänzung zum Einkommen, welche in Form von Dienst- oder Sachleistungen zur Verfügung gestellt wird. z.B. freie Verpflegung, Unterkunft oder bestimmte Waren. In den meisten Fällen ist der geldwerte Vorteil steuerpflichtig.

Der geldwerte Vorteil bezeichnet den Betrag, den ein Arbeitnehmer selbst ausgeben müsste, um eine Ware oder Dienstleistung zum üblichen Preis zu erwerben. 

Wie unterscheidet sich der geldwerte Vorteil vom steuerfreien Sachbezug?

Der Unterschied zwischen dem geldwerten Vorteil und dem steuerfreien Sachbezug wird durch die Steuerfreiheit bestimmt. Der geldwerte Vorteil kann ein steuerfreier Sachbezug sein, wenn er bestimmte Auflagen erfüllt.

  1. Wenn der Betrag von 44 Euro pro Monat und pro Mitarbeiter nicht überschritten wird, gilt er als steuerfreier Sachbezug.
  2. Sobald ein Sachbezug über 44 Euro im Monat liegt, wird dieser als geldwerter Vorteil voll versteuert.

Informieren Sie sich über den geldwerten Vorteil & wie Sie diesen mit givve® nutzen können. 

Welche Formen des geldwerten Vorteils gibt es?

Es gibt diverse Sach- und Dienstleistungen, die als geldwerter Vorteil genutzt werden können. Welche für Ihr Unternehmen und Ihre Mitarbeiter passend sind, muss individuell entschieden werden. Sie sollten darauf achten, nicht nur Angebote zu machen, die für Sie interessant sind, sondern auch Ihren Mitarbeitern Vorteile bieten.

Die klassischen bekannten Beispiele sind:

  • Geldwerter Vorteil als Firmenwagen
  • Geldwerter Vorteil als Fahrrad
  • Geldwerter Vorteil in Form einer Wohnung
  • Geldwerter Vorteil als Essenszuschuss
  • Geldwerter Vorteil für Fortbildungen
  • Geldwerter Vorteil als betriebliche Gesundheitsförderung

Es lohnt sich, Mitarbeiterbefragungen zu nutzen, um die bevorzugten geldwerten Vorteile zu bestimmen. So kann das Angebot optimal auf die Ansprüche der Mitarbeiterschaft angepasst werden.

Wie funktioniert die Berechnung vom geldwerten Vorteil?

Als typisches Beispiel zeigen wir Ihnen hier die Berechnung des geldwerten Vorteils bei einem Firmenwagen:

Bei der Inanspruchnahme eines Firmenwagens im Rahmen des geldwerten Vorteils greift die sogenannte Ein-Prozent-Regelung. Der Arbeitnehmer versteuert 1 Prozent des Brutto-Listenpreises des Pkws. Dadurch ergibt sich ein zusätzliches Einkommen, das aus steuerlichen Gründen auf das Gehalt aufgerechnet, aber nicht ausbezahlt wird.

Hat ein Fahrzeug einen Listenpreis von 19,990 Euro, ergibt sich also Folgendes:

  • Listenpreis auf volle 100 Euro abrunden: 19,900 Euro
  • 1 % des Bruttolistenpreises: 199 Euro

Für die volle steuerliche Behandlung des Firmenfahrzeuges sind außerdem die gefahrenen Kilometer relevant. Der Arbeitnehmer versteuert pro Monat 0,03 Prozent des Brutto-Listenpreises pro gefahrenem Kilometer auf der Strecke zwischen seinem Wohnort und Arbeitsplatz.

  • Strecke zwischen Arbeitsplatz und Wohnort: 40 Kilometer
  • Neupreis x Kilometer x 0,0003
  • 19.900 x 40 x 0,0003 = 238 Euro

Daraus resultiert für den Firmenwagen ein geldwerter Vorteil von 437 Euro. Das Einkommen wird dadurch rein rechnerisch um 437 Euro erhöht. Bei einem Einkommen von 3.000 Euro brutto pro Monat werden mit dem Firmenwagen also 3.437 Euro versteuert.

Die Distanz zwischen Wohnort und Arbeitsplatz sowie der Kaufpreis des Firmenwagens sind ausschlaggebend für den geldwerten Vorteil. Je höher diese beiden Faktoren sind, desto geringer ist der geldwerte Vorteil für den Arbeitnehmer. 

Eine Alternative zur Anwendung der Ein-Prozent-Regelung für die Berechnung des geldwerten Vorteils beim Firmenwagen ist ein Fahrtenbuch.

Interesse geweckt? Wir beraten Sie gerne zum geldwerter Vorteil.

Wie kann man den geldwerten Vorteil mit givve® nutzen?

Unser Produktportfolio bei givve® bietet Ihnen mehrere Möglichkeiten, um den geldwerten Vorteil zu nutzen. So können Sie eine Option wählen, die für Ihr Unternehmen und Ihre Mitarbeiter am vorteilhaftesten ist. Unabhängig von der Produktwahl bieten wir immer eine einfache Handhabung und Verwaltung.

givve Card

givve® Card: eine Prepaid Kreditkarte, die vielfältig nutzbar ist

Die givve® Card biete eine Reihe von Modulen, die sich individuell anwenden lassen. So haben Sie die Wahl für die passenden Vorteile in Ihrem Unternehmen:

Wichtig: Alle angebotenen Module unterliegen festen Auflagen für eine steuerrechtlich korrekte Anwendung.

Für die einfache Verwaltung der givve® Cards gibt es eine nutzerfreundliche digitale Plattform, die bei Bedarf auch an die eigene Buchhaltungssoftware angeschlossen werden kann. So spart der Arbeitgeber wertvolle Zeit und Kosten. 

givve® Lunch: Essenszuschuss

givve® Lunch ist eine App für den Essenszuschuss. Sie brauchen keine Essensmarken aus Papier mehr sondern Ihre Mitarbeiter essen einfach wo sie möchten. Im Restaurant, Imbiss, beim Lieferdienst oder eine Kleinigkeit aus dem Supermarkt - alles ist möglich. Der Rechnungsbeleg wird per App eingereicht und der Verpflegungszuschuss im Nachhinein vom Arbeitgeber zurück erstattet.

givve Lunch App

Geldwerter Vorteil mit givve® - innovativ, praktisch, motivierend

Sie möchten die givve® Produkte für den geldwerten Vorteil nutzen und die Mitarbeitermotivation steigern? Dann genießen Sie viele Vorteile für Sich und Ihre Mitarbeiter:

Heben Sie sich jetzt von Ihrer Konkurrenz ab mit givve®!

Bitte beachten: Wir dürfen keine Rechts- oder Steuerberatung erbringen. Die hier erhaltenen Informationen sind als allgemeine Informationen zu unseren Produkten, givve® Card und givve® Lunch, zu verstehen. Wir bitten Sie, die für Ihre Fragestellungen relevanten Details aus steuerlicher und rechtlicher Sicht von Ihrem Steuer- bzw. Rechtsberater eingehend prüfen zu lassen, um den für Sie bestmögliche Einsatz unserer Produkte sicherzustellen. Wir übernehmen keine Haftung.

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