Aktuelle Informationen zur givve® Card für Arbeitgeber

Prepaidkarten, wie die givve® Card, werden weiterhin als steuerfreier Sachbezug nach § 8 Abs. 2 Satz 11 EstG anerkannt.

givve® Card - Eine sichere Finanzdienstleistung

Durch den Beschluss zur Aussetzung der ZAG-Kriterien bis zum 31.12.2021 werden Prepaidkarten, wie die givve® Card, weiterhin als steuerfreier Sachbezug nach § 8 Abs. 2 Satz 11 EstG anerkannt. Die Frist für ein Veto ist nun abgelaufen, folglich ist die Nichtbeanstandungsregelung in Kraft getreten. Sie können also ganz beruhigt den Sachbezug für Ihre Mitarbeiter weiter auszahlen und die givve® Card aufladen.

Was ist das Ergebnis vom Abstimmungsverfahren zur Nichtbeanstandungsregelung?
 

  • Die Frist für ein Veto ist nun abgelaufen. Folglich soll nun die Nichtbeanstandungsregelung in Kraft treten, wonach die Anwendung der ZAG-Kriterien für die Gewährung von Sachbezügen bis zum 31.12.2021 ausgesetzt wird. 
  • Prepaidkarten, wie die givve® Card können demnach weiterhin als steuerfreier Sachbezug anerkannt werden, sofern sie ausschließlich zum Bezug von Waren und Dienstleistungen berechtigen.
  • Ab 2022 müssen Gutscheine und Geldkarten die Voraussetzungen nach § 2 Abs. 1 Nr. 10 ZAG erfüllen. Die genaue Anwendung der ZAG-Kriterien soll in einem BMF-Schreiben definiert werden.

 

Wie kann die givve® Card schon jetzt weitgehend für den Sachbezug optimiert werden?
 

  • Schon jetzt kann das Produkt-Setup der givve® Card individuell angepasst werden.
  • Dabei wird die Akzeptanz der givve® Card auf ein sehr begrenztes Waren- oder Dienstleistungsspektrum spezialisiert und jeweils eine bestimmte Gruppe von Händlerkategorien für den Einsatz der Karten ausgewählt. 
  • Die möglichen Gruppen von Händlerkategorien finden Sie hier.

 

Wie genau kann ich die Karte spezialisieren?
 

  • Kunden können eine Spezialisierung der Karten selbst im givve® Business Portal einstellen.
  • Wir arbeiten bereits an einem neuen Feature, mit dem auch Ihre Mitarbeiter diese Spezialisierung der Karte eigenständig vornehmen können. 

Information für Kartennutzer

givve® Stellungnahme

*Bitte beachten: Wir dürfen keine Rechts- oder Steuerberatung erbringen. Die hier erhaltenen Informationen sind als allgemeine Informationen zu unserem Produkt, der givve® Card, zu verstehen. Wir bitten Sie, die für Ihre Fragestellungen relevanten Details aus steuerlicher und rechtlicher Sicht von Ihrem Steuer- bzw. Rechtsberater eingehend prüfen zu lassen, um den für Sie bestmögliche Einsatz unseres Produktes sicherzustellen. Wir übernehmen keine Haftung.