Als typisches Beispiel zeigen wir Ihnen hier die Berechnung des geldwerten Vorteils bei einem Firmenwagen:
Bei der Inanspruchnahme eines Firmenwagens im Rahmen des geldwerten Vorteils greift die sogenannte Ein-Prozent-Regelung. Der Arbeitnehmer versteuert 1 Prozent des Brutto-Listenpreises des Pkws. Dadurch ergibt sich ein zusätzliches Einkommen, das aus steuerlichen Gründen auf das Gehalt aufgerechnet, aber nicht ausbezahlt wird.
Hat ein Fahrzeug einen Listenpreis von 19,990 Euro, ergibt sich also Folgendes:
- Listenpreis auf volle 100 Euro abrunden: 19,900 Euro
- 1 % des Bruttolistenpreises: 199 Euro
Für die volle steuerliche Behandlung des Firmenfahrzeuges sind außerdem die gefahrenen Kilometer relevant. Der Arbeitnehmer versteuert pro Monat 0,03 Prozent des Brutto-Listenpreises pro gefahrenem Kilometer auf der Strecke zwischen seinem Wohnort und Arbeitsplatz.
- Strecke zwischen Arbeitsplatz und Wohnort: 40 Kilometer
- Neupreis x Kilometer x 0,0003
- 19.900 x 40 x 0,0003 = 238 Euro
Daraus resultiert für den Firmenwagen ein geldwerter Vorteil von 437 Euro. Das Einkommen wird dadurch rein rechnerisch um 437 Euro erhöht. Bei einem Einkommen von 3.000 Euro brutto pro Monat werden mit dem Firmenwagen also 3.437 Euro versteuert.
Die Distanz zwischen Wohnort und Arbeitsplatz sowie der Kaufpreis des Firmenwagens sind ausschlaggebend für den geldwerten Vorteil. Je höher diese beiden Faktoren sind, desto geringer ist der geldwerte Vorteil für den Arbeitnehmer.
Eine Alternative zur Anwendung der Ein-Prozent-Regelung für die Berechnung des geldwerten Vorteils beim Firmenwagen ist ein Fahrtenbuch.