Stärkung der Arbeitgebermarke
Mit der givve® Card wird dadurch ganz nebenbei eine Stärkung der Arbeitgebermarke erreicht, was jetzt in der Krise, aber auch für die Zeit nach Corona für deutsche Arbeitgeber ein wertvoller Nebeneffekt ist.
Staat ermöglicht Arbeitgebern steuerfreie Beihilfen und Unterstützungen in Höhe von 1.500 € in Form von Sachbezügen und Zuschüssen an ihre Arbeitnehmer auszuzahlen.
Derzeit arbeiten viele Angestellte unter erschwerten Bedingungen. Home Office oder Überstunden in systemrelevanten Berufen strapazieren jeden einzelnen. Die Unterstützung der Arbeitnehmer ist jetzt besonders wichtig. givve® leistet mit seinen Produkten einen kleinen aber wertvollen Beitrag, indem Arbeitgeber ihren Angestellten Hilfe in Form monetärer Benefits über die givve® Card oder ein tägliches Mittagessen mit givve® Lunch unkompliziert und kontaktlos zur Verfügung stellen können.
Der deutsche Staat stellt starke Instrumente zur Bewältigung der Krise bereit. Dazu gehört eine neue Regelung mit der 1.500 € steuerfrei in Form von Zuschüssen und Sachbezügen, z.B. über die givve® Card, an Arbeitnehmer ausgezahlt werden können. Die Frist zur Auszahlung dieser einmaligen Prämie wird voraussichtlich bis zum 31. März 2022 verlängert, sofern der Bundesrat dem am 28.05.2021 zustimmt.
Mit der givve® Card wird dadurch ganz nebenbei eine Stärkung der Arbeitgebermarke erreicht, was jetzt in der Krise, aber auch für die Zeit nach Corona für deutsche Arbeitgeber ein wertvoller Nebeneffekt ist.
Das Bundesministerium der Finanzen hat am 09.04.2020 in einem Schreiben an die Obersten Finanzbehörden der Länder bekannt gegeben, dass es für Beihilfen und Unterstützungen an Arbeitnehmer bis zu einem Betrag von 1.500 € eine Steuerbefreiung gibt. Diese Regelung wurde aufgrund der Corona-Krise getroffen und gilt für die Zeit vom 01.03 bis voraussichtlich zum 31.03.2022.
§ 3 Nummer 11 EStG ist Rechtsgrundlage für die steuerfreien Beihilfen und Unterstützungen.
Einzige Voraussetzung ist, dass die Sonderzahlungen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet werden. Die Voraussetzungen nach R 3.11 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1-3 LStR müssen nicht erfüllt werden.
Antworten auf die wichtigsten Fragen zur Bonuszahlung an Mitarbeiter finden Sie hier.
Der steuerfreie Sachbezug wird schnell und unbürokratisch über die givve® Card ausgezahlt. Dabei entscheiden Sie, ob eine einmalige oder mehrere verteilte Auszahlungen erfolgen, wie zum Beispiel 150 € monatlich. Als givve® Kunde profitieren Arbeitgeber und Ihre Mitarbeiter gleich mehrfach:
Sie möchten mehr zum 1.500 € Corona-Sachbezug und Details zu den Corona-Sonderkonditionen erhalten? Dann stellen Sie jetzt eine unverbindliche Anfrage oder wenden Sie sich direkt an Ihren persönlichen Kundenberater.
Derzeit besteht Unsicherheit bei der Anwendung des Jahressteuergesetzes in Bezug auf die neue gesetzliche Regelung zum 44 € Sachbezug nach § 8 Abs. 2 Satz 11 EstG, was zu sehr unterschiedlichen Auslegungen des Gesetzes durch Marktteilnehmer und Finanzämter führt. Zur Beseitigung dieser Unsicherheit wird ein BMF Schreiben zur genauen Definition der Anwendung des neuen Gesetzes erwartet, welches weiterhin auf sich warten lässt. Mehr dazu.
Das aktuelle BMF Schreiben zur “Steuerbefreiung für Beihilfen und Unterstützungen in der Corona-Krise“ ist jetzt als Zwischenlösung die perfekte Alternative zum 44 € Sachbezug, bis es das angekündigte BMF Schreiben oder eine neue gesetzliche Regelung gibt. Außerdem erlaubt das BMF Schreiben die gleichzeitige Umsetzung beider Regelungen. Damit können alle givve® Kunden, die trotz der aktuellen Diskussion den 44 € Sachbezug nach § 8 Abs. 2 Satz 11 EstG über die givve® Card abbilden, zusätzlich die neue 1.500 € Regelung umsetzen.
"Bei den Beratungen zum Jahressteuergesetz 2019 haben wir im Finanzausschuss des Bundestags klargestellt, dass nach dem Willen des Gesetzgebers alle bestehenden 44 € Prepaidkarten weiterhin als Sachbezug gelten. In der Praxis tritt derzeit aber Verunsicherung in der Anwendung von Sachbezügen auf, die Millionen Arbeitnehmer betreffen und in der aktuellen Corona-Krise für weitere Verunsicherung sorgen. Für 2020 wurde vom BMF jetzt die 1.500 € Regelung getroffen, die zum Vorteil für alle auch für den Sachbezug eingesetzt werden kann. Für 2021 ist unser Ziel, über das Jahressteuergesetz eine neue eindeutige Regelung für die Anwendung des steuerfreien Sachbezugs einzuführen. Im Zuge dessen macht es absolut Sinn, die 44 € Freigrenze für Sachbezug auf 60 € zu erhöhen. Mit digitalen Lösungen, die überall in Deutschland vielfältig einsetzbar sind, bleibt der Sachbezug attraktiv und zeitgemäß."
Sebastian Brehm, Mitglied des Finanzausschusses und Sprecher für Haushalt und Finanzen der CSU im Bundestag.
16. April 2020
Das Geld auf den givve® Cards wird überwiegend lokal eingesetzt. Dadurch wird der lokale Einzelhandel unterstützt, was insbesondere für die von der Krise betroffenen Händler hilfreich ist. Insgesamt findet 75 % der Kartennutzung nachweislich im lokalen Umfeld des Kartennutzers statt. Mit der Karte kann deutschlandweit an allen Mastercard Akzeptanzstellen gezahlt werden.
In Zeiten hoher Ansteckungsgefahr ist es wichtig unnötige Kontakte und Berührungspunkte zu vermeiden. Mit der givve® Card zahlen Arbeitnehmer kontaktlos. So müssen Sie beim Einkauf im Supermarkt weder Bargeld in die Hand nehmen noch mit dem Kartenlesegerät in Berührung kommen. Natürlich kann die Karte auch problemlos für Online Zahlungen von zuhause aus eingesetzt werden.
Mit modernen Benefits stärken Sie die Attraktivität ihres Unternehmens. Die digitalen Produkte von givve® machen es möglich auch in Zeiten räumlicher Trennung mit Ihren Mitarbeitern verbunden zu bleiben. Mit der givve® Lunch App auf dem Handy oder der givve® Card im Geldbeutel sind Sie als Arbeitgeber auch im Home Office präsent. Durch das individuelle Design der givve® Card steigern Sie die Sichtbarkeit Ihrer Arbeitgebermarke nachhaltig.
Die Förderung und Stärkung des Binnenkonsums ist jetzt wichtiger als je zuvor. Auch unabhängig von anderen großen Volkswirtschaften muss die Konjunktur angekurbelt werden. Mit der Möglichkeit Sachbezüge an Mitarbeiter auszugeben hat der deutsche Staat den Unternehmen ein starkes Instrument an die Hand gegeben, um die Binnennachfrage zu steigern.
Langfristige Perspektive statt Einmalzahlung. Verteilen Sie den Maximalbetrag von 1.500€ auf mehrere Monate, z.B. 150€ pro Monat. So zeigen Sie Ihren Mitarbeitern, dass Sie langfristig denken und auch künftig in die Zufriedenheit der eigenen Mitarbeiter investieren werden.
Nutzen Sie die kontinuierliche Prämienauszahlung als Mehrwert für Ihr Recruiting. Denn attraktive Lohnnebenleistungen stärken die Arbeitgebermarke und schaffen Wettbewerbsvorteile im Kampf um qualifizierte Fachkräfte.
Hier werden Gutscheine von bekannten Marken zu top Sonderkonditionen eingekauft. So wird z.B. aus 100€ ein 110€ Westwing Gutschein. Damit kommt noch mehr vom Geld bei den Mitarbeitern an.
In der givve® Card App können die Prämienempfänger genau sehen, was sie sich von der Zahlung gekauft haben. Das schafft eine emotionale Bindung.
Wie zahle ich den Bonus an meine Mitarbeiter aus?
Die Auszahlung erfolgt über die givve® Card. Diese kann von Ihnen individuell mit dem gewünschten Betrag beladen werden.
Kann jedes Unternehmen den steuerfreien Bonus nutzen?
Ja, der Bonus ist nicht auf systemrelevante Berufe beschränkt.
Kann ich den Betrag auf mehrere Monate aufteilen?
Ja, Sie können den Betrag auf mehrere Monate aufteilen. Bis zu 1.500 € sind steuerfrei und können verteilt bis voraussichtlich 31. März 2022 (sofern der Bundesrat der Verlängerung am 28.05.2021 zustimmt) auf die Karten der Mitarbeiter geladen werden.
Kann ich die Prämie zusätzlich zum Kurzarbeitergeld auszahlen?
Ja. "Arbeitgebern steht es frei, anstelle eines arbeitgeberseitigen Zuschusses zum Kurzarbeitergeld steuerfreie Beihilfen und Unterstützungen zur Abmilderung der zusätzlichen Belastung durch die Corona-Krise unter Einhaltung der Voraussetzungen des BMF-Schreibens vom 9. April 2020 zu leisten." (siehe FAQ "Corona" (Steuern), S.11f. Abs. VII Nr. 4 & 5).
Ist die Sonderzahlung sozialversicherungsfrei?
Ja, bis zu einer Höhe von 1.500 € ist die Auszahlung an die Mitarbeiter sozialversicherungsfrei.
Muss ich die Prämie im Lohnkonto aufzeichnen?
Ja, das müssen Sie.
Gilt die Regelung einheitlich für alle Bundesländer?
Ja, gilt bundesweit, nicht auf Länderebene.
Bitte beachten: Wir dürfen keine Rechts- oder Steuerberatung erbringen. Die hier erhaltenen Informationen sind als allgemeine Informationen zu unseren Produkten, givve® Card und givve® Lunch, zu verstehen. Wir bitten Sie, die für Ihre Fragestellungen relevanten Details aus steuerlicher und rechtlicher Sicht von Ihrem Steuer- bzw. Rechtsberater eingehend prüfen zu lassen, um den für Sie bestmögliche Einsatz unserer Produkte sicherzustellen. Wir übernehmen keine Haftung.