Optimiert für den Alltag
Mit der Karte bezahlen Kartennutzer in Deutschland ganz einfach an allen Mastercard® Akzeptanzstellen bargeldlos beim Einkaufen, Essen oder Tanken. Ab 2022 müssen Sachbezugskarten die Kriterien des § 2 Absatz 1 Nummer 10 ZAG erfüllen. Dafür kann die givve® Card schon heute auf eine sehr begrenzte Waren- oder Dienstleistungspalette für den Einsatz der givve® Card als Sachbezugskarte eingestellt werden. Ist die Karte bereits jetzt einer bestimmten Waren- oder Dienstleistungspalette zugeordnet, lässt diese sich in der jeweiligen Kategorie einsetzen. Auch kontaktloses Bezahlen und Online Zahlungen sind möglich.