givve Lunch

Der Essenszuschuss

Das Instrument zur Mitarbeitermotivation und -bindung.

So geht Wertschätzung

Der Essenszuschuss ist eine beliebte Wertschätzung für Mitarbeiter. Mit ihm lässt sich das Mittagessen Ihrer Mitarbeiter mit bis zu 8 Euro bezuschussen. Der Zuschuss kann auch über Kantinen abgewickelt werden. Für Mitarbeiter, die keine Möglichkeit haben, die Kantine zu nutzen, sind aktuell meist Essensmarken aus Papier im Einsatz.

Digital vs. Analog
givve Lunch Herausforderung

Digital vs. Papier-Essensmarken

In Hinblick auf Digitalisierung und Home Office, ist die Papier-Essensmarke veraltet und mit enormen Verwaltungsaufwand verbunden. Mit unserer digitalen Lösung givve® Lunch lassen sich steuerfreie Essenszuschüsse für Arbeitgeber einfach umsetzen. 

Welche Beträge können erstattet werden?

  • givve Lunch Bestellung Rechnung
  • 8,00 € Erstattung

    Insgesamt können Sie als Arbeitgeber bis zu 8,00 € pro Arbeitstag und Mitarbeiter erstatten für Mahlzeiten, die nicht nach Hause mitgenommen und nur am Arbeitsplatz oder in einer Gaststätte konsumiert werden. Dies gilt für ein Vollmenü, das einem üblichen Kantinenessen (Suppe oder Vorspeise und Hauptspeise) entspricht. 

  • 2,00 € Erstattung

    Alternativ können 2 € auch für Lebensmittel erstattet werden, die nicht direkt konsumiert werden können, z.B. Lebensmittel aus Lebensmittelgeschäften, Konditoreien, Bäckereien, Fast-Food- Ketten, Würstelständen oder Fleischhauereien und Geschäften, die kein Vollmenü anbieten.

  • Bis zu 220 Tage pro Jahr

    Der Essenszuschuss kann an bis zu 220 Tagen im Jahr (ausgehend von einer 5-Tage Arbeitswoche) gewährt werden. 

Interesse geweckt? Kontaktieren Sie uns!