FAQ

Willkommen im FAQ Bereich von givve®. Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen.

Kartennutzung

Bezahlen mit der givve® Card

Was ist beim Bezahlen mit Ihrer givve® Card zu beachten?

  1. Generell können Sie nur Beträge begleichen, die das Guthaben Ihrer givve® Card nicht übersteigen
  2. Die givve® Card kann deutschlandweit überall dort eingesetzt werden, wo Sie mit Mastercard bezahlen können. Es gibt keine Einschränkung auf bestimmte Akzeptanzstellen ausgewählter Handelsgrößen. Das gilt für Zahlungen in Geschäften sowie für Zahlungen im Internet (Online). Zahlungen im Internet (Online) oder bei Händlern, die Ihren Firmensitz außerhalb Deutschlands haben sind nicht möglich.
  3. Sachbezugskarten müssen ab 2022 die Kriterien des § 2 Absatz 1 Nummer 10 ZAG erfüllen. Dafür kann die givve® Card schon heute auf eine sehr begrenzte Waren- oder Dienstleistungspalette eingestellt werden. An dieser und weiteren Produkt-Verbesserungen arbeiten wir. Ist Ihre Karte einer Kategorie zugeordnet, können Sie diese Information im givve® Card Portal und in der givve® Card App einsehen.

Hier finden Sie einige Beispiele für Händler der jeweiligen Kategorien: 

  • Waren und Dienstleistungen des täglichen Bedarfs:
    Hornbach, Rewe, Lidl, Aldi, Edeka, Apotheke, DM, Müller, Rossmann, Penny,...
  • Mode:
    H&M, Zara, Esprit, Görtz, AboutYou, Zalando, s.Oliver,...
  • Essen & Trinken:
    Vapiano, McDonalds, Dean & David, Kamps, Yormas, Hans im Glück, myindigo, L’Osteria...

 

(Online-) Händler, die Ihren Firmensitz außerhalb Deutschlands haben sind unter anderem: 

Amazon, Apple, ADOBE, Airbnb, AIDA Cruises, Audible, AUTODOC, BESTSELLER, Bet 365, BlaBlaCar, Blizzard, Booking.com, DAZN, ElectraWorks, Eventim, google, Tinder.com, HelloFresh, Klarna, Lebara, Lieferando.de, Lottoland, Mediashop, Microsoft, NETFLIX, PLAYSTATION, Prime Video, Spotify und weitere.

Weiterführende Informationen zur Beschränkung der givve® Card finden Sie hier.