givve Card Modul 1500

Modul 1.500

Unternehmen können nun voraussichtlich bis 31.03.2022 eine steuerfreie Sonderprämie zur Bewältigung der Corona-Krise zahlen. Mit bis zu 1.500 € können Sie so Ihre Arbeitnehmer direkt unterstützen.

givve Card Corona-Prämie

Mehr als nur ein „Danke“

Viele Arbeitnehmer arbeiten in den letzten Monaten unter erschwerten Bedingungen. Eine Unterstützung der eigenen Mitarbeiter ist momentan besonders wichtig. In Form von Sachbezügen und Zuschüssen können Sie Ihren Arbeitnehmern etwas zurückgeben. In der Krise sind monetäre Benefits das richtige Mittel, denn von einem „Danke“ kann man sich nichts kaufen. Die Frist zur Auszahlung dieser einmaligen Prämie wird voraussichtlich bis zum 31. März 2022 verlängert, sofern der Bundesrat dem am 28.05.2021 zustimmt. 

givve® Sonderkonditionen

So können Sie Angestellte motivieren, Ihre Wertschätzung ausdrücken und gleichzeitig die Wirtschaft ankurbeln, da die Kaufkraft der Arbeitnehmer gesteigert wird. Mit einer individualisierten Karte im Design ihres Unternehmens steigern Sie gleichzeitig die Sichtbarkeit Ihrer Arbeitgebermarke. givve® bietet Ihnen in dieser Zeit (bis 31.03.2022) attraktive Sonderkonditionen. 

givve Corona-Prämie Sonderkonditionen

Ihre Vorteile auf einen Blick

Valuable Valuable symbol

Stärkung der Arbeitgebermarke

Dank individuellem Kartendesign und hochwertigen Kartentypen steigern und unterstreichen Sie die Sichtbarkeit Ihrer Arbeitgebermarke.

Mobilephone Mobilephone symbol

Sichtbare Unterstützung

In der givve® Card App können die Prämienempfänger genau sehen, was sie sich von der Zahlung gekauft haben. Das schafft eine emotionale Bindung.

Voucher Voucher symbol

Gutscheinportal

Kartennutzer haben Zugang zu unserem Gutscheinportal mit exklusiven Shopping Angeboten von OTTO, Zalando, IKEA uvw.

Together Together symbol

Langfristige Perspektive

Anstatt Einmalzahlung. Mit einer Verteilung der 1.500€ auf mehrere Monate, z.B. 150€/Monat zeigen Sie Ihren Mitarbeitern, dass Sie langfristig denken.

Card use Card use symbol

Kontaktloses Bezahlen

Durch kontaktloses Zahlen vermeiden Sie unnötige Berührungspunkte. So müssen Sie weder mit Bargeld noch mit dem Kartenlesegerät in Berührung kommen.

Learning curve Learning curve symbol

Klein- und Mittelstand fördern

Das Geld auf den givve® Cards wird überwiegend lokal eingesetzt (75 %). Dadurch wird der lokale Einzelhandel und die Gastronomie unterstützt.

Info Info symbol

Gut zu wissen

  • Rechtliche Grundlage

Beihilfen und Unterstützungen an Arbeitnehmer sind bis zu einem Betrag von 1.500€ steuer- und sozialversicherungsfrei, das geht aus dem BMF-Schreiben vom 09.04.2020 hervor. Die Regelung basiert auf § 3 Nummer 11 EStG und gilt voraussichtlich bis zum 31.03.2022, sofern der Bundesrat dem am 28.05.2021 zustimmt. 

 

  • Zusätzlich

Diese Sonderzahlung muss immer zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet werden. Die Voraussetzungen nach R 3.11 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1-3 LStR müssen nicht erfüllt werden.

 

  • Kurzarbeitergeld 

Die Prämie kann unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich zum Kurzarbeitergeld gewährt werden. "Arbeitgebern steht es frei, anstelle eines arbeitgeberseitigen Zuschusses zum Kurzarbeitergeld steuerfreie Beihilfen und Unterstützungen zur Abmilderung der zusätzlichen Belastung durch die Corona-Krise unter Einhaltung der Voraussetzungen des BMF-Schreibens vom 9. April 2020 zu leisten." (siehe FAQ "Corona" (Steuern), S.11f. Abs. VII Nr. 4 & 5).

 

  • Kombination von 44 € und 1.500 €

Es ist auch möglich die 1.500 € Corona-Prämie zusätzlich zum 44 € Sachbezug zu gewähren. Andererseits kann die neue 1.500 € Regelung als Zwischenlösung die perfekte Alternative zum aktuell diskutierten 44 € Sachbezug darstellen.

 

  • Auszahlung

Die Auszahlung erfolgt über die givve® Card. Diese kann von Ihnen individuell mit dem gewünschten Betrag beladen werden. Der Betrag kann als Einmalzahlung oder auch auf mehrere Monate aufgeteilt ausgezahlt werden. 

 

  • Alle Unternehmen 

Der Bonus ist nicht auf systemrelevante Berufe beschränkt, alle Unternehmen können diesen einsetzen. 

 

  • Aufzeichnungspflicht

Die Auszahlung der Prämie muss im Lohnkonto aufgezeichnet werden.

Profitieren Sie von attraktiven Sonderkonditionen und kontaktieren Sie uns!

Für jeden Einsatz die richtige Lösung - Weitere Module

Modul 50

  • Internetpauschale
  • Bis zu 50 €/Monat
  • 25% Pauschalversteuerung

Modul 60

  • Steuerfreie Sachgeschenke
  • Zu persönlichen Anlässen
  • Jeweils bis zu 60 €

Modul E

  • Erholungsbeihilfe
  • Bis zu 156 €/Jahr
  • 25% Pauschalversteuerung

*Bitte beachten: Wir dürfen keine Rechts- oder Steuerberatung erbringen. Die hier erhaltenen Informationen sind als allgemeine Informationen zu unserem Produkt, der givve® Card, zu verstehen. Wir bitten Sie, die für Ihre Fragestellungen relevanten Details aus steuerlicher und rechtlicher Sicht von Ihrem Steuer- bzw. Rechtsberater eingehend prüfen zu lassen, um den für Sie bestmögliche Einsatz unseres Produktes sicherzustellen. Wir übernehmen keine Haftung.

Related articles

givve Card Modul 50
givve® Card

Internetpauschale im Home Office

Unterstützen Sie Ihre Mitarbeiter in der Heimarbeit. Arbeitgeber können die Internetkosten Ihrer Mitarbeiter bis zu 50€/Monat bezuschussen.

Read more
givve Card Einsatz Mitarbeiter
givve® Card

Steuerfreier Sachbezug - so funktioniert's

Alles wissenswerte zur Umsetzung von steuerfreien Sachbezügen. Rechtliche Grundlagen, Details zur Versteuerung, die beliebtesten Benefits…

Read more
Zufriedene Mitarbeiter - Motivation
Corporate

Mitarbeitermotivation leicht gemacht

Motivierte Mitarbeiter bringen bessere Leistungen. Aber wie motiviere ich meine Mitarbeiter sinnvoll? Wir zeigen Ihnen, wie es gelingt.

Read more