givve Card Modul 44

Modul 44

Der steuerfreie Sachbezug im Rahmen der 44 Euro Freigrenze ist eine der beliebtesten und weitverbreitetsten Formen monetärer Mitarbeiterbenefits. Auch bei unseren Kunden erfreut sich das Modul 44 auf Grund seiner Anwendungsflexibilität großer Beliebtheit.

Ein Mehrwert für alle

Durch ein monatliches Gehaltsextra von 44 Euro drücken Sie Ihren Angestellten Ihre Wertschätzung aus. Zufriedene Mitarbeiter sind produktiver und bleiben Ihnen treu. Das Geld kommt netto wie brutto beim Mitarbeiter an und dieser kann frei darüber verfügen, um sich seine individuellen Wünsche zu erfüllen. Der beliebte steuerfreie Sachbezug ist daher ein echter Mehrwert für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Modulteaser 44

Ihre Vorteile auf einen Blick

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Attraktiver Benefit

Ihre Mitarbeiter erhalten ein digitales, innovatives und in der Anwendung einfaches Produkt, das deutschlandweit einsetzbar ist.

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Gutscheinportal

Kartennutzer haben Zugang zu unserem Gutscheinportal mit exklusiven Shopping Angeboten von OTTO, Zalando, IKEA uvw.

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Guthaben ansparen

Es soll etwas teureres sein? Kein Problem für die givve® Card! Ihre Mitarbeiter können das Guthaben einfach ansparen.

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Geringer Verwaltungsaufwand

Alle technischen Voraussetzungen für eine einfache Abwicklung sind gegeben. Verschwenden Sie keine Zeit für die Verwaltung!

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Stärkung der Arbeitgebermarke

Dank individuellem Kartendesign und hochwertigen Kartentypen steigern und unterstreichen Sie die Sichtbarkeit Ihrer Arbeitgebermarke.

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Gut zu wissen

  • Sachbezugskarte

Wir gehen davon aus, dass die givve® Card eine 44-Euro-Sachbezugskarte ist, die für Sachbezüge nach § 8 Abs. 2 S. 1 EStG erfolgreich eingesetzt werden kann. Hier erfahren Sie mehr zur aktuellen Diskussion.

 

  • Für alle

Der steuerfreie Sachbezug ist für alle Mitarbeiter umsetzbar, auch für Minijobber, Auszubildende und 450 Euro Kräfte.

 

  • Zusätzlich zum Obstkorb, Kaffee und Co.

Der monatliche Sachlohn von 44 Euro kann auch zusätzlich zu einem Obstkorb oder ähnlichem gewährt werden. Sogenannte Aufmerksamkeiten wie Getränke und Genussmittel (Kaffee, Wasser, Gebäck, Obst) gelten als Sachmittel und fallen nicht unter den steuerpflichtigen Arbeitslohn.

 

  • Freigrenze

Die rechtliche Freigrenze von 44 Euro darf nicht überschritten werden, sonst wird der gesamte Betrag steuerpflichtig.

 

  • Zusätzlich

Der Sachbezug muss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden. Eine Umwandlung ist seit 2020 nicht mehr möglich. 

Interesse geweckt? Kontaktieren Sie uns!

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*Bitte beachten: Wir dürfen keine Rechts- oder Steuerberatung erbringen. Die hier erhaltenen Informationen sind als allgemeine Informationen zu unserem Produkt, der givve® Card, zu verstehen. Wir bitten Sie, die für Ihre Fragestellungen relevanten Details aus steuerlicher und rechtlicher Sicht von Ihrem Steuer- bzw. Rechtsberater eingehend prüfen zu lassen, um den für Sie bestmögliche Einsatz unseres Produktes sicherzustellen. Wir übernehmen keine Haftung.